Spezialhundezug Mittelhessen (SpHuZg MH) / Spezialhundezug Hessen (SpHuZg HE):
Jagdschutzhunde (JSH)
Unsere treuen Sicherheitspartner mit Zähnen und scharfen Instinkt
Fallbeispiel: Jagdschutzhunde schützen Jagdausübungsberechtigte bei Konfrontation mit Wilderern und anderen Straftätern in den Revieren und können bei entsprechender Aus- und Fortbildung menschliche Fährten ausarbeiten. Sie stehen durch ihre vielseitige Ausbildung und Training in einem hervorragenden Gehorsam. Alleine schon durch ihre Präsenz können diese treuen Begleiter im Revier oftmals dazu beitragen, dass kritische Situationen nicht weiter eskalieren. Der Jagdschutz ist in Paragraph 29 des Hessischen Jagdgesetz (HJagdG) geregelt und umfasst u. a. den Schutz des Wildes vor Wilderer, den Schutz jagdlicher Einrichtungen, den Schutz bestandsbedrohter Wildarten und weiteres.
Die Ausbildung von Jagdschutzhunden ist komplex. Das Tier muss körperlich in der Lage sein einen Täter zu stellen, also eine Flucht zu vereiteln und auch notfalls durch zufassen anzugreifen. Der Angriff des Hundes auf einen Menschen muss zudem von dem Hundeführer durch einfaches Kommando/Befehl abgebrochen werden können. Neben der Ausbildung im Schutzdienst, leistet ein Jagdschutzhund auch eine umfangreiche Unterordnungsausbildung und Fährtenausbildung ab.
Die Ausbildung von (Jagd-) Schutzhunden ist streng geregelt. Neben Behörden dürfen in Deutschland nur bestimmte fachkundige, spezialisierte Einrichtungen mit Erlaubnis Hunde für Schutzzwecke für Dritte auszubilden. Für unseren Bereich liegen personengebundene Erlaubnisse hierzu vor.
Die Ausbildung zum Jagdschutzhund vereint die drei Abteilungen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst.
Der künftige Jagdschutzhund lernt auf Hörzeichen/Kommandos des Hundeführers möglichst schnell und freudig zu reagieren. Stellvertretend für weitere Ausbildungsinhalte sind hier die Leinenführigkeit, die Freifolge auch in wechselnden Gangarten, das Überwinden von Hindernissen und die Schussgleichgültigkeit genannt.
Einen Flüchtenden lernt der Hund aufzustöbern und die weitere Flucht durch verbellen oder auch je nach Situation durch festhalten zu vereiteln. Angriffe auf seinen Hundeführer hat der Hund abzuwehren. Weiter erfolgt eine Ausbildung in der Fährtensuche.
Ein fertiger Jagdschutzhund muss ausgeprägtes Triebverhalten, Härte, Selbstsicherheit und Belastbarkeit vorweisen, dabei zuverlässig arbeiten und in der Hand des Hundeführers stehen.
Gebrauchshundewesen umfasst eine gezielte Ausbildung von Hunden für tierschutzgerechte Aufgaben und Verwendung zur Unterstützung des Menschen. Der Schutz des Menschen, die Bewachung von Eigentum, Such- und Rettungseinsötze gehören dazu. Im Jahr 2025 wurde das Gebrauchshundewesen in Deutschland daher zum immateriellen Kulturerbe erklärt.
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Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum Landeshundegesetz NRW: Abgrenzung Schutzdienst und Sporthundausbildung gegenüber Schutzhundausbildung und Zivilschärfe
Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und seine bereits erlernte Unterordnung (Gehorsam) auch und gerade in Trieb- und unter Stresssituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sogenannte Begleithundeausbildung vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher und ruhig zu reagieren. Bei der Ausbildung von Hunden für den zivilen Personen- und Objektschutz für Wachdienste liegt dagegen wie bei Schutzhunden eine Ausbildung auf Zivilschärfe vor.
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Selbstverständlich beinhaltet jeder Einsatz auch einen ausführlichen täglichen Einsatzbericht, der nach dem Einsatz für den Auftraggeber erstellt wird.
Da der Spezialhundezug Mittelhessen dem gemeinnützigen Jagdgebrauchshundverein Mittelhessen e. V. angeschlossen ist, werden die Kräfte ehrenamtlich durch diesen im Einsatz geführt. Die Hundeführer selbst erhalten Einzelverträge (Rahmenvertrag) durch die jeweiligen Auftraggeber.
SpHuZg / JSH-Team
Hundeführer (JSH)
- gültiger deutscher Jagdschein
- Waffenbesitzkarte
- geprüfter Jagdaufseher
- Grundlehrgang DHF
- Sprechfunkzeugnis
- Ärztliche Bescheinigung z. Verwendung Hundeführer
- Zertifikat EEH - Einsatzersthelfer / TCCC Tactical Combat Casualty Care
- Zertifikat K9TCCC - Canine Tactical Combat Casualty Care
- z. T. EU-Fernpilotenzeugnis/Drohnen/UAS-Führerschein
- Sachkundeprüfung
- Begleithundprüfung mit Verkehrsteil (BH/VT)
- Verwendungslehrgang zum JSH-Führer
- Schutzdienstprüfung Stufe I-III / Internationale Gebrauchshundeprüfung Stufe I-III (SPr I-III / IGP I-III)
- z. T. Unterordnungsprüfung Stufe I-III / Internationale Begleithundeprüfung Stufe I-III (UPr I-III / IBGH I-III)
- z. T. Fährtenprüfung Stufe I-III / Internationale Fährtenhundprüfung Stufe I-II (FPr I-III / IFH I-II)
- Jahreseinsatzprüfung JSH (JEP-JSH), SH (JEP-SH) / Re-Zertifizierung
Jagdschutzhund (JSH)
- Gesetzlich brauchbarer Jagdgebrauchshund nach Landesrecht
- Begleithundprüfung mit Verkehrsteil (BH/VT)
- Verwendungslehrgang zum JSH
- Schutzdienstprüfung Stufe I-III / Internationale Gebrauchshundeprüfung Stufe I-III (SPr I-III / IGP I-III)
- z. T. Unterordnungsprüfung Stufe I-III / Internationale Begleithundeprüfung Stufe I-III (UPr I-III / IBGH I-III)
- z. T. Fährtenprüfung Stufe I-III / Internationale Fährtenhundprüfung Stufe I-II (FPr I-III / IFH I-II)
- Jahreseinsatzprüfung JSH (JEP-JSH) / Re-Zertifizierung